Sicherheitssysteme - Sicherheitsempfinden |
Bei komplexen Systemen ist es unmöglich, Risiken völlig auszuschließen. Das vertretbare Risiko für jede mögliche Art der Beeinträchtigung hängt von vielen Faktoren ab und wird zudem subjektiv und kulturell verschieden bewertet. Im allgemeinen werden höhere Wahrscheinlichkeiten für Beeinträchtigungen mit steigendem Nutzen (z.B. Aktien-Spekulation, Teilnahme am Straßenverkehr) als vertretbar angesehen. Um den Zustand von Sicherheit zu erreichen, werden Sicherheitskonzepte erstellt und umgesetzt. Sicherheitsmaßnahmen sind erfolgreich, wenn sie dazu führen, dass mit ihnen sowohl erwartete als auch nicht erwartete Beeinträchtigungen abgewehrt bzw. hinreichend unwahrscheinlich gemacht werden. Allgemein wird Sicherheit jedoch nur als relativer Zustand der Gefahrenfreiheit angesehen, der stets nur für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Umgebung oder unter bestimmten Bedingungen gegeben ist. Im Extremfall können sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu Fall gebracht werden durch Ereignisse, die sich nicht beeinflussen oder voraussehen lassen (z. B. Meteoriteneinschlag). Sicherheit bedeutet daher nicht, dass Beeinträchtigungen vollständig ausgeschlossen sind, sondern nur, dass sie hinreichend (z.B. im Vergleich zum allgemeinen "natürlichen" Risiko einer schweren Erkrankung) unwahrscheinlich sind. |
Technische und zwischenmenschliche Sicherheiten |
Technische Sicherheiten unterscheiden sich grundsätzlich von zwischenmenschlichen Sicherheiten: Das Vertrauen in Mechanismen ist ein Vertrauen in ihre Gleichgültigkeit und Interesselosigkeit. (Ein Geldautomat z.B. behandelt alle Benutzer gleich und hat kein Interesse an ihnen.) Einem Menschen oder einer Personengruppe vertraut man dagegen in dem Glauben, individuell und loyal behandelt zu werden. Dieser immanente Widerspruch führt in allen soziotechnischen Systemen zu interessanten Paradoxien. – Die soziale Sicherheit etwa hat sich im Laufe der Geschichte von einer vorwiegend zwischenmenschlichen zu einer mehrheitlich technischen gewandelt. |
Individuelle Sicherheit |
Die Sicherheit einer Person kann in physische und wirtschaftliche Sicherheit unterschieden werden. Die physische Sicherheit beschreibt die unmittelbare körperliche Unversehrtheit und Bedrohungsfreiheit, die wirtschaftliche Sicherheit die dauerhafte Gewährleistung der existentiellen Basis, welche die Zukunft der Person absichern. |
Öffentliche Sicherheit |
Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit: Polizeivollzugsbeamte beim Bewachen des Bundeswehrkrankenhauses in Hamburg Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit: Polizeivollzugsbeamte beim Bewachen des Bundeswehrkrankenhauses in Hamburg Die öffentliche Sicherheit bezeichnet im Polizeirecht die Wahrung der objektiven Rechtsordnung, der Einrichtungen des Staates sowie der Rechtsgüter und Grundrechte des Einzelnen. |
Technische Sicherheit, Betriebssicherheit |
Bei technischen Konstruktionen oder Objekten bezeichnet Sicherheit den Zustand der voraussichtlich störungsfreien und gefahrenfreien Funktion. Im technischen Bereich ist „Sicherheit“ oft davon abhängig, wie sie definiert ist oder welcher Grad von Unsicherheit für die Nutzung der technischen Funktion akzeptiert wird. Tritt bei einer möglichen Störung keine Gefährdung auf, so spricht man einfach nur von Zuverlässigkeit. Die Industrienorm IEC 61508 definiert Sicherheit als „Freiheit von unvertretbaren Risiken“ und verwendet darüber hinaus den Begriff der funktionalen Sicherheit. |
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Zutrittskontrolle |
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